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   FG Hamburg, 22.01.2002 - II 438/01   

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https://dejure.org/2002,18694
FG Hamburg, 22.01.2002 - II 438/01 (https://dejure.org/2002,18694)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2002 - II 438/01 (https://dejure.org/2002,18694)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - II 438/01 (https://dejure.org/2002,18694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162; FGO § 69
    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 22.01.2002 - II 438/01
    Daneben kann es auch unangemessen sein, die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.01.1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491 und vom 13.08.1991 VIII B 14/87, BFH/NV 1992, 688).
  • BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87

    Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse

    Auszug aus FG Hamburg, 22.01.2002 - II 438/01
    Daneben kann es auch unangemessen sein, die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.01.1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491 und vom 13.08.1991 VIII B 14/87, BFH/NV 1992, 688).
  • BFH, 28.08.1989 - X S 13/88

    Aufhebung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Hamburg, 22.01.2002 - II 438/01
    Die Umstände, die dazu führen, dass dem Sicherungsbedürfnis der Finanzbehörde genügt ist oder die es als unangemessen erscheinen lassen, sind von dem Steuerpflichtigen glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 28.08.1989 X S 13/88, BFH/NV 1990, 310).
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